Probanden-Versicherung
Die Probandenversicherung ist eine Pflichtversicherung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), die bei einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln vor Beginn abgeschlossen werden muss.
Die Rückversicherung erfolgt über den sog. Probanden-Cover (Zusammenschluss von über 20 Erst- und Rückversicherern) oder von anderen Versicherern.
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ausführlicher Fragebogen zur Angebotserstellung zusätzlich benötigen wir für eine Quotierung: - die Patienteninformation und das Studien-Protokoll (deutsch oder englisch)