dv

Direktversicherung

Pensionskassen oder Direktversicherungen bieten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen risiko- und verwaltungsarmen Weg zur Betrieblichen Altersvorsorge.

DV-PK 790-345

Steuerfreiheit für Beiträge an Pensionskassen und Direktversicherung

Der Beitragsaufwand ist gemäß §3 Nr.63 EStG bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) steuerfrei. Im Jahr 2023 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 3.504,-- Euro (mtl 292,-- EUR). Von den steuerfrei geleisteten Beiträgen müssen keine Abgaben an die Sozialversicherungen geleistet werden. Zusätzlich gewährt der Arbeitgeber oft eine Zuschuss und gibt die SV-Erspanisse an den Arbeitnehmer weiter.     

Durch das  Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), können Sie weitere 4% steuerfrei in eine betriebliche Alterversorgung investieren. Eine bestehende Direktversicherung nach altem Recht (Abschluss vor dem 1.1.2005) ist auf diesen Aufwand dabei anzurechnen. Erst im Alter ist die Leistung steuerpflichtig.

Sie sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Berechnen Sie Ihren Steuervorteil.

Anforderung eines Angebotes - Infos zur betrieblichen Vorsorge

Bitte übersenden Sie mir Unterlagen / Angebote zu folgenden Themen:

Herr
Frau
Dr.
Unterstützungskasse
Direktversicherung
Name: *
Zeitwertkonten
Direktzusage
Firma:*
Gruppen-Unfallversicherung
Telefon:

Beitrag:

E-Mail: *
Ihre Nachricht - Angaben zum gewünchten Angebot:
Web:
www.

Geburtsdatum:

* Pflichtfelder, bitte beachten.
betr. Krankenversicherung

* Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis
   genommen und bin damit einverstanden.

DDIM ws

BDVM sw

vema ws

TUEV ws

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.