Direktversicherung
Pensionskassen oder Direktversicherungen bieten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen risiko- und verwaltungsarmen Weg zur Betrieblichen Altersvorsorge.
Steuerfreiheit für Beiträge an Pensionskassen und Direktversicherung
Der Beitragsaufwand ist gemäß §3 Nr.63 EStG bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) steuerfrei. Im Jahr 2023 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 3.504,-- Euro (mtl 292,-- EUR). Von den steuerfrei geleisteten Beiträgen müssen keine Abgaben an die Sozialversicherungen geleistet werden. Zusätzlich gewährt der Arbeitgeber oft eine Zuschuss und gibt die SV-Erspanisse an den Arbeitnehmer weiter.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), können Sie weitere 4% steuerfrei in eine betriebliche Alterversorgung investieren. Eine bestehende Direktversicherung nach altem Recht (Abschluss vor dem 1.1.2005) ist auf diesen Aufwand dabei anzurechnen. Erst im Alter ist die Leistung steuerpflichtig.
Sie sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Berechnen Sie Ihren Steuervorteil.