In Ihrer Firma besteht D&O-Versicherung. Das ist gut und der Vertrag schützt Sie und alle übrigen Führungskräfte vor Vermögensverlust. Es bleiben aber einige Risiken für Sie als Vorstand oder Geschäftsführer.
1. Schützt Sie die D&O in allen Fällen?
- Haben Sie Zugang zur Police und kennen Sie die Vertragsbedingungen? Werden Ihnen Änderungen angezeigt?
- Ist die Versicherungssumme ausreichend hoch?
- Sind die Bedingungen auf dem neuesten Stand?
- Ist der Gerichtsstand der D&O Police in Deutschland?
- Sind die Angaben zu vorvertraglichen Umständen dem Versicherer korrekt angezeigt?
2. Schützt Sie die Firmen-Strafrechtschutzversicherung?
Ja, aber ohne eigenen Anspruch. Die Bedingungen der Firmen-Strafrechtsschutzversicherung gewähren Ihnen keinen eingenen Rechtsanspruch. Der Schutz kann Ihnen durch Aufsichtsrat Gesellschafteversammlung oder durch Ihre Organ-Kollegen entzogen werden. Manchmal wir die Gewährung auch von "Kompromissen" an anderer Stelle gemacht.
3. Besteht "Waffengleichheit" bei Ihrem Anstellungsvertrag?
Vorstande oder Geschäftsführer haben keinen Kündigungsschutz. Rechtliche Außeinandersetzung aus Ihrem Anstellungsvertrag führen zu hohen Streitwerten und sind damit sehr teuer. In Ihrer "Familien-Rechtschutz" ist dies nicht versichert.